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Fördermöglichkeiten mit go-digital

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen.

WEBKOMMUNIKATION24 ist ein autorisiertes Beratungsunternehmen des Förderprogramms go-digital. Auf den Feldern digitale Markterschließung, digitalisierte Geschäftsprozesse sowie Digitalisierungsstrategie können wir Ihnen Beratungsleistungen anbieten, die zu 50% förderfähig sind.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sind förderberechtigt. Das Unternehmen darf nicht mehr als 100 Beschäftigte haben, aus dem Vorjahr nicht mehr als 20 Mio. EUR Umsatz aufweisen, muss die Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben und nach der De-minimis-Verordnung förderfähig sein.

Was wird gefördert

Unsere Agentur ist autorisiert, förderfähige Leistungen anbieten zu können auf den Feldern digitale Markterschließung, digitalisierte Geschäftsprozesse und Digitalisierungsstrategie. Welche Ihrer Vorhaben bei Beratung und Umsetzung durch uns im Konkreten förderfähig sind, besprechen wir am besten gemeinsam in einem ersten Kennenlerngespräch, bei dem Sie uns Ihre Ideen einmal näher vorstellen.

Wie läuft die Förderung ab?

Nachdem wir die Projektinhalte gemeinsam mit Ihnen besprochen haben, kümmern wir uns komplett um die Einreichung aller notwendigen Anträge und Projektbeschreibungen. Bei geförderten Projekten zahlen Sie nach Abschluss generell nur Ihren Anteil von 50 % der Gesamtsumme.

In welchem Umfang wird gefördert?

Die Förderquote beträgt 50 % der Projektkosten. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage mit einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 EUR. Somit liegt die höchstmögliche förderfähige Projektsumme bei 33.000 EUR. 16.500 EUR ist in diesem Fall der Eigenanteil. Die Eigenbeteiligung darf 20 % des Vorjahresumsatzes nicht übersteigen. Planen Sie beispielsweise den höchstmöglichen Eigenanteil von 16.500 EUR zu investieren, so muss Ihr Unternehmen aus dem vorangegangenen Jahr mindestens einen Umsatz von 82.500 EUR aufweisen können.